Bearbeitungszeit beim P-Konto
Der Gesetzgeber gibt den Kreditinstituten drei Geschäftstage Zeit um ein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Das P-Konto muss am vierten Tag eingerichtet sein. Drei Tage können allerdings eine lange Zeit sein, wenn man z.B. wegen einer Kontosperrung nicht an das Geld für den Lebensunterhalt (Miete, Essen...) gelangt. Daher sollte man noch vor einer drohenden Pfändung den Schutz durch das P-Konto zu beantragen. Dadurch wird im Fall einer Pfändung rückwirkend zum Monatsanfang Geld in Höhe des jeweiligen Freibetrages vor Pfändung geschützt und Überweisungen sowie Abhebungen im Rahmen des Freibetrages sind jederzeit möglich.