Gemeinschaftskonto als P-Konto
Bei Gemeinschaftskonten war bisher keine Umwandlung in ein P-Konto möglich, so dass diese gepfändet werden konnten. Bisher konnte das nur bei einem Einzelkonto erfolgen. Mit Wirkung vom 1.12.2021 können alle Inhaber von Gemeinschaftskonten (gilt nur für Privatpersonen) die Übertragung des Guthabens nach Anzahl der Inhaber auf Einzelkonten verlangen und diese dann in ein P-Konto umwandeln lassen.