P-Konto bei Minus

Wenn man sein Girokonto als P-Konto führen möchte, muss man sich dafür an seine Bank oder Sparkasse wenden. Sie ist verpflichtet, das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Das ging bisher nur bei Konten die ein Guthaben aufwiesen (im Plus). Bei einem Konto im Minus war eine Umwandlung in ein P-Konto nicht möglich. Seit dem 1.12.2021 besteht nun ein Recht auf Umwandlung eines Girokontos, welches ein Minus aufweist, in ein P-Konto. Allerdings muss dieses Konto kurzfristig ausgeglichen und im Plus (Guthaben) geführt werden. Eine Überziehung ist weiterhin nicht möglich!