Neuer P-Konto Freibetrag ab Juli 2022

Zum 1. Juli 2022 wird der P-Konto Freibetrag (Basispfändungsschutz) auf dem P-Konto angehoben. Er beträgt 1339,99 € pro Monat für Ledige und kann bei Unterhaltspflicht entsprechend erhöht werden. Liegt das Einkommen über dem Pfändungsfreibetrag, wird vom darüber liegenden Teil ein vom Nettolohn und der Anzahl der unterhalberechtigten Familienmitglieder abhängiger Betrag (siehe Pfändungstabelle) gepfändet und danach an den Gläubiger überwiesen. Alle Einnahmen oberhalb der Einkommensobergrenze von 4077,42 Euro werden komplett an den Gläubiger abgeführt.
Beispiel für Pfändungsfreibeträge:
- Bei einer unterhaltsberechtigten Person: monatlich 1839.99 €
- Bei zwei unterhaltsberechtigten Personen: monatlich 2109.99 €
- Bei drei unterhaltsberechtigten Personen: monatlich 2389.99 €
Hier finden Sie die aktuelle Pfändungstabelle mit Pfändungsrechner sowie zusätzliche Informationen.