Weihnachtsgeld bis 500 € pfändungsfrei!
Gute Nachrichten zum P-Konto: Weihnachten ist für Viele von einer Kontopfändung Betroffene nicht wirklich eine Freudenzeit. Denn auch wenn man von seinem Arbeitgeber, eben um sich jetzt mal ein kleines Extra gönnen zu können, etwas Weihnachtsgeld bekommt, wird Dieses in der Regel sofort gepfändet.
Doch es gibt auch gute Nachrichten: Wer von Kontopfändungen betroffen ist und sein Girokonto als P-Konto führt, kann von seinem Weihnachtsgeld bis zu 500 Euro behalten. Darüber hinaus gehende Beträge sind allerdings nicht geschützt.
Als P-Konto-Inhaber sollte man beim zuständigen Vollstreckungsgericht (oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers) einen Antrag auf Schutz des Weihnachtsgeldes als außerplanmäßige Zahlung stellen. Dies ist wichtig, da der automatische Schutz durch das P-Konto meist nicht ausreichend ist. Auch durch eventuell weitere Freibeträge (z.B. für Unterhalt, Kindergeld etc.) ist dieses Geld nicht geschützt. Und wenn das Geld weg ist, bekommt man es nicht mehr zurück!
Um das Weihnachtsgeld bis zur Höhe von 500 € per Antrag vor einer Pfändung zu schützen, können Sie den Musterantrag der Verbraucherzentrale NRW nutzen. Diesen können Sie hier herunterladen.