Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung schon nach 3 Jahren?

Überschuldete Menschen in der Privatinsolvenz, egal ob normale Verbraucher oder gescheiterte Existenzgründer, können demnächst in der Hälfte der Zeit schuldenfrei werden. Das entsprechende Gesetz wurde vom Bundestag inzwischen verabschiedet. Die Dauer der Privatinsolvenz wird dann von sechs auf drei Jahre verkürzt.

Jedoch enthält diese Neuerung eine Hürde: Die Forderungen der Gläubiger müssen in dieser Zeitspanne zu mindestens 35 Prozent erfüllt sein! Allerdings werden nach Einschätzung vieler Fachleute höchstens 5 Prozent der Schuldner das schaffen. Nicht nur Verbraucher oder Hartz-IV-Empfänger, auch die meisten Handwerker und Freiberufler haben so kaum eine Chance, von Ihren Schulden runter zu kommen. Eine weitere Hürde bilden die hohen formalen Anforderungen.

Schuldnerberater halten das Erreichen der 35-Prozent-Quote daher für die meisten Betroffenen für unmöglich. So werde allenfalls der „Insolvenztourismus“ in andere Länder der EU angekurbelt. Die Forderung der Verbraucherzentralen: nach vier Jahren sollten die Verbindlichkeiten erlassen werden, ohne Mindestquote.

Im Durchschnitt haben Schuldner in den letzten Jahren rund 10 Prozent der Forderungen innerhalb der bisher geltenden sechs Jahre begleichen können. Die Verkürzung der sogenannten „Wohlverhaltensperiode“ soll sie motivieren, sich hier mehr anzustrengen. Werden in diesen drei Jahren allerdings nur die Verfahrenskosten beglichen, winkt in Zukunft immerhin nach fünf Jahren die Schuldenfreiheit – ein Jahr weniger.